Fragen
Zum Thema Ambulant betreutes Wohnen

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Fragen zum Thema Ambulant betreutes Wohnen und die dazugehörigen Antworten. Solltet ihr eine Frage haben, die nicht aufgeführt ist, dann scheut euch nicht uns anzuschreiben. Wir beantworten euch gerne eure Fragen zur Ambulanten Wohnbetreuung

Wofür ist das Ambulant betreute Wohnen?

Wofür ist das Ambulant betreute Wohnen?

Das ist einfach erklärt. Ambulant betreutes Wohnen soll euch unterstützen, euer Leben in eurer eigenen Wohnung selbständig zu meistern. Das Angebot richtet sich an suchtkranke Menschen, an geistig Behinderte und psychisch beeinträchtigte Menschen. Durch diese Wohnform wird oft eine Langzeitunterbringung in einem Heim vermieden.

Wie beantragt man Ambulante betreutes Wohnen?

Ein Antrag für ABW ist an euren zuständigen Leistungsträger zu stellen. Im Raum Niedersachsen ist die Eingliederungshilfe zuständig. Diese befindet sich in der Regel im Kreishaus. Unser Zuständigkeitsbereich ist der Landkreis Nienburg (Weser). Gerne könnt ihr uns als Wunschbetreuer angeben. Die Dauer der beantragten Leistungen sind entweder 6 oder 12 Monate. Kann aber bei Bedarf verlängert werden. Dabei unterstützen dich unsere Mitarbeiter gerne.

Wer trägt die Kosten des Ambulant betreuten Wohnens?

Das ABW wird durch den Sozialhilfeträger finanziert. Im Raum Niedersachsen ist dies die Eingliederungshilfe. Verdient man zuviel Geld oder hat übersteigendes Vermögen, muss man die Kosten selber übernehmen.

Damit eine solche Maßnahme gewährt wird, benötigt man eine Stellungnahme eines Facharztes. Im Anschluss wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt an den zuständigen Fachbereich.

Wer trägt die Kosten des Ambulant betreuten Wohnens?
Zitat

Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Kannst du es nicht lösen, dann mache kein Problem daraus.

(Buddha)